Steuerberater wechseln

Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln?

Können Sie den Steuerberater einfach kündigen und wobei können wir als Ihr neuer Steuerberater helfen?
Gibt es Risiken beim Steuerberaterwechsel? – Wir geben Antworten.

Fristen und Gründe

Sie werden triftige Gründe haben, nun den Steuerberater wechseln zu wollen. Das sollten aber – bis auf Sonderfälle - nicht nur finanzielle Gründe sein.

Letztlich geht es darum, dass Sie sich nicht gut beraten fühlen und/oder dass Fristen zu Ihren Lasten nicht eingehalten werden bzw. Fehlleistungen vorliegen. Steuerberatung ist „Dienst höherer Art“ – das Vertrauensverhältnis ist der zentrale Punkt!

Wenn also Ihr Vertrauen zum Berater geschwunden ist, dann können Sie den Steuerberatungsvertrag nach § 627 BGB mit sofortiger Wirkung kündigen.

Das gilt insbesondere dann, wenn kein schriftlicher Beratungsvertrag vorliegt und Kündigungsfristen nicht anders geregelt sind. Manche Steuerberater berufen sich auf unterschiedliche Kündigungsfristen für Beratung/Abschluss/Steuererklärung (fristlos möglich) und Buchhaltung/Lohn („Dienste niedrigerer Art“ mit Kündigungsfrist). Es lässt sich darüber streiten, aber oft wird von Gerichten so entschieden, dass es sich um einen einheitlichen Vertrag handelt und damit auch die „Dienste niedrigerer Art“ sofort mitgekündigt werden können.

Gibt es einen idealen Zeitpunkt für einen Wechsel?

Idealtypisch wäre das jeweils der Jahreswechsel. Der bisherige Steuerberater sollte keine Arbeiten angefangen haben, denn dafür kann er ein Teilhonorar verlangen. Es ist wirklich vom Einzelfall abhängig, ob der Wechsel eilig notwendig ist und man eventuell Mehrkosten in Kauf nimmt. Eine saubere Trennung ist meist eine Stilfrage des Vorberaters.

Wann ist ein schneller Wechsel angesagt?

Immer dann wenn man merkt, dass die Leistungen nicht mehr Ihren Ansprüchen genügen, kann daraus Schaden entstehen. Auch wenn das nicht sofort greifbar ist.

Man sollte nicht aus Kostenersparnisgründen am Berater kleben, sondern konsequent wechseln. Ist man inkonsequent, quält man sich mit der Situation herum und verzichtet noch eine ganze Zeitspanne auf die gute neue Beratung.

Laufende Arbeiten bei Unternehmen

Buchhaltung und Lohn lässt sich jederzeit mit geringem Aufwand übernehmen. Aber wie verhält es sich mit offenen Jahresabschlüssen und rückständigen Erklärungen?

Oft möchten die Unternehmer den alten Steuerberater in der Verantwortung lassen. „Der hat doch gebucht, da soll er auch den Abschluss machen.“ Wir sind bei Übernahme von Mandaten da oft anderer Meinung. Die Bearbeitung der Ausstehenden Erklärungen und Abschlüsse ist für uns die beste Einarbeitung in den Fall! Außerdem brauchen wir nicht zu warten, bis der gekündigte und dann vielleicht lustlose Steuerberater fertig wird. Damit können wir viel schneller die aktuelle Buchhaltung mit den richtigen Vortragswerten aktualisieren.

Wie kommt der neue Steuerberater an die Daten?

Nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen, muss der Steuerberater die Daten übermitteln oder per Stick/DVD herausgeben.

Muss der Vorberater alle Unterlagen herausgeben?

Der Vorberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen. Allerdings gibt es bei offenen Honorarforderungen Zurückbehaltungsrechte an Daten und (!) Unterlagen. Er muss eigene Arbeitspapiere nicht an Dritte nicht herausgeben.

Welche Unterlagen benötigen wir, wenn wir ein Mandat übernehmen?

Wir sollten zeitnah folgende Unterlagen erhalten

  • bei Personen
    • die letzte Steuererklärung und den letzten dazugehörigen Steuerbescheid
    • wenn es das nicht gibt
    • alle persönlichen Angaben
    • eine Kopie des Personalausweises
    • andere Kontaktdaten (Mail/Mobil)
    • die persönliche Steueridentifikationsnummer
    • eine kurze Darstellung der persönlichen Hintergründe in steuerlicher Sicht, also welche Einkünfte erzielt werden, wie man seine Tätigkeit ausübt (um abzugsfähige Kosten zu identifizieren), ggf. Umzüge und Fragen der Ausbildung
  • bei Unternehmen
    • die letzte Steuererklärung und den letzten dazugehörigen Steuerbescheid
    • die Abschlüsse der letzten drei Jahre
    • persönliche Daten der Unternehmer. Geschäftsführer und Gesellschafter (s.o. zu Personen)
    • Elektronische Buchungsdaten, möglichst weit zurück
    • BWA und Summen- und Saldenlisten noch nicht abgeschlossener Jahre und für den Monat vor Übernahme
    • Gesellschaftsverträge, Beschlussprotokolle
    • Handelsregisterauszug
    • Unternehmenskaufverträge
    • Gewerbeanmeldungen
    • Verträgen mit Gesellschaften oder Verwandten bzw. nahestehenden Personen des Unternehmers
    • Unternehmensbeschreibung und Historie
    • Ansprechpartner, Organigramm und Kontaktdaten E-Mail/Mobil)
  • zur Lohnbearbeitung
    • Personaldaten
    • Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen
    • Lohnkonten
    • weiter Daten erhalten wir i.d.R. vom Vorberater

Wie ist das Finanzamt zu informieren?

Wenn es schnell gehen muss, dann widerrufen Sie die Vollmacht des Vorberaters. Ansonsten bekommen wir eine neue Vollmacht, wodurch die bisherige erlischt. Wir helfen Ihnen dabei.

Gibt es Risiken beim Steuerberaterwechsel?

Natürlich ist der Vorberater nicht glücklich über eine Kündigung und es kann beim Übergang schon mal stocken. Das größere Risiko ist aber immer, nicht zu wechseln und zu lange zu zögern.

Aber beachten Sie

  • haben Sie den Berater eine faire Chance gegeben und ihm gesagt was Ihnen nicht gefällt? Nicht überstürzt wechseln, ohne wirklich Anspruch und Durchführung verprobt zu haben! Ist mit uns klar besprochen worden, was Sie in Zukunft von uns erwarten und wo wir uns zu dem Vorberater abgrenzen sollen?
  • hat der Vorberater Schäden verursacht, dann müssen Sie ihm ggf. die Möglichkeit der Schadensminderung geben. Das ist im Einzelfall juristisch zu prüfen.

Was sollten Sie bei der Suche nach einem neuen Steuerberater beachten?

Fachliche Kompetenz – das muss keine Einzelner sein, sondern auch ein gutes Beratungsteam deckt ein breiteres Wissensspektrum ab.

Persönliches Engagement – man soll Ihnen aktiv zuhören. Sie müssen sich wertgeschätzt und verstanden fühlen.

Individualität – Ihre persönliche Situation und die Besonderheiten müssen erkannt werden, um auf Sie abgestimmt steuerliche Optimierungen zu entwickeln und Probleme zu erkennen.

Aktualität – und Fortbildung soll in der Kanzlei ein Markenzeichen sein. Das gilt für Fachfragen ebenso wie für digitale Wege der Bearbeitung und Kommunikation

Nähe – ist im 21. Jahrhundert kein wesentliches Kriterium mehr. Besser ein guter Berater, der in angemessener Zeit reagiert und dabei Tools einsetzt wie Datenplattformen (Cloud), Videokonferenzen, Bildschirmübertragung – auch wenn er weit entfern ist - als ein nicht passender Berater um die Ecke.

Branchenerfahrung – ist von Vorteil. Natürlich sind auch hier Teams aus jungen und älteren Beratern im Vorteil.

Software – ist ein Instrument und kein Glaubensbekenntnis. Wir haben uns darauf spezialisiert, dass wir die Daten Ihrer Systeme lesen und verwerten können. Nutzen Sie Rechnungsschreibungsprogramme, eine eigene Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaftssystem, oder ähnliche Programme? Wir ziehen die Daten, verarbeiten und werden sie aus. Wir sind bewusst nicht DATEV-Anwender, weil wir unseren Mandanten Freiheit der eigenen Programme lassen wollen. Unsere Software verarbeitet alles was an gängigen Formaten vorhanden ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.