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Rechtsanwalt
Norbert Schönleber
Friedrich-Karl-Straße 79
50737 Köln
+49 (0)221 742130
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Steuerstrafrecht

Da ist tatsächlich etwas schief gegangen und das Finanzamt oder gar die Steuerfahndung strengt ein Verfahren gegen Sie an? Dann dürfen wir Sie zwar vertreten, geben das aber lieber in kooperierende Hände, deren Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht vermeiden, dass wir uns trotz praktischer Kenntnisse im prozessualen Wirrwarr verlaufen und die falsche Taktik einschlagen. Erst recht ist eine Aufgabenteilung angesagt, wenn wir eigentlich der Berater sind und Sie uns vergessen haben sollten, über bestimmte Gestaltungen zu informieren. Sie wollen solche Situationen vermeiden? Unsere Fachanwälte beraten Sie auch zu Fragen der Selbstanzeige!

Netzwerk

Sicherlich haben Sie auch gewachsene Kontakte in anderen Branchen und Rechtsgebieten. Gerne arbeiten wir in Ihren Angelegenheiten mit Ihren bewährten Partnern. Aber wenn Sie einmal nicht weiter wissen, dann lotsen wir Sie und können Ihnen vielleicht jemanden aus unserem Netzwerk benennen. Dabei empfehlen wir nicht nur, weil wir jemanden kennen, sondern weil wir glauben, dass dies speziell in Ihren Themenkreis passen könnte, wobei wir die fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen als wichtigsten Ansatz nehmen.

Unsere kooperierenden Anwälte bieten Allroundberatung, jedoch arbeiten wir in Spezialfällen auch eben mit Spezialanwälten, insbesondere im Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und im Arbeitsrecht, zusammen.

Natürlich haben wir auch Kontakte zu Notaren, die Ihre Arbeitsweise mit unserem Informationsfluss abstimmen. Das vermeidet Missverständnisse.

Interessant für Sie ist die Tatsache, dass wir an den Schnittstellen zum Steuerrecht aktiv in der Fallbearbeitung mitwirken, soweit unsere Tätigkeiten davon betroffen sind. Dadurch werden nicht nur rechtliche Komponenten des Fachbereichs erfasst, sondern übergreifend auch Steuer- und Vermögensfragen beachtet. Und das kommt öfters vor als man denkt und viele zivil-, erb-, familien- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge haben eine (unbeachtete) Auswirkung auf Steuern; wenn auch vielleicht noch nicht heute. In einer Zusammenarbeit mit Ihren Juristen vermeiden wir "steuerliche Zeitbomben und Tretminen".

Wir sprechen Empfehlungen nur aus Überzeugung aus. Interessant für Sie ist die Tatsache, dass wir aktiv in der Fallbearbeitung mitwirken, soweit unsere Tätigkeiten davon betroffen sind. Dadurch werden nicht nur rechtliche Komponenten des Fachbereichs erfasst, sondern übergreifend auch Steuer- und Vermögensfragen beachtet.

Mögliche Sprachen sind Deutsch, Englisch und Türkisch.

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Harald G. Sattler
Derschlager Straße 4
51674 Wiehl
+49 (0)2262 7617 0
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Notare

Wir arbeiten gerne mit einigen Notaren an verschiedenen Standorten, vornehmlich in Köln und Bergisch Gladbach, zusammen. Unsere Spezialität ist es, Ihren wirtschaftlichen und familiären Hintergrund und die Ziele eines Vertrages aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht zu einer "Roadmap" zu machen, die dann durch die Notare und andere Juristen zu einem Vertragswerk gestaltet wird, das nicht nur in juristischer Perfektion glänzt, sondern vor allem den Menschen in seinem Umfeld und mögliche Entwicklungen berücksichtigt. Als Ihr Steuerberater kennen wir Sie eben besser als jemand, der Sie nur zu einer Vertragsberatung trifft. Manchmal kennen wir eben nicht nur die Antwort, sondern die Frage, die zu stellen ist. Leider können "unsere" Notare aus standesrechtlichen Gründen hier nicht genannt werden.

Rechtsanwalt
Frank Thiele
Oranjehofstraße 27
50769 Köln
+49 (0)221 70903051
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Rechtsanwalt
Andreas Ankerstein
Am Mühlenberg 2-14
51465 Bergisch Gladbach
+49 (0)2202 9790698
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Steuerberater

sind auch außerhalb der Kammerorganisation mit einigen Steuerberater-Kolleginnen und Kollegen in Kooperation und Arbeitskreisen zu Fachthemen und zur Aktualisierung der Aufgaben unseres Berufes sowie den Spezialbereichen unserer Mandanten engagiert. So ist sichergestellt, dass wir uns immer wieder mit Kollegen zu Sonderfällen austauschen können und uns auch gegenseitig als "zweite Meinung" in einen Fall einbringen. Niemand muss wegen einer einzigen Sonderfrage gleich den Berater wechseln, sondern den fachlichen Rat des Spezialisten hinzuziehen.