

Wir beraten Unternehmen rund um die Gastronomie in jeder Größe. Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie ein Hotel, ein Restaurant oder ein Imbissunternehmen leiten, ob Sie Einzelkämpfer oder als Systemgastronom organisiert sind. Unser Servicepaket gilt ebenso für die Dienstleister und Zulieferer der Branche, wie z.B. Getränkeverlage, Brauereien oder Spirituosenhandel, Einrichter, Ausstatter und den Bereich Eventmanagement.
Als Gastronom sorgen Sie mit Engagement dafür, dass sich Ihre Gäste in allen Bereichen Ihrer Dienstleistung wohlfühlen. Da haben die Qualität der Speisen und Getränke, das Ambiente Ihres Hauses und die Kundenzufriedenheit absoluten Leistungsvorrang. Das alles erfordert viel Zeit und Ihre ganze Energie. Die betriebswirtschaftliche Kontrolle, die Entwicklung Ihres Vermögens, die eigene Lebensplanung und Vorsorge kommen dabei meist zu kurz. Besonders der tägliche Papierkram in seiner heutigen Dimension raubt Ihnen nicht nur die wertvolle Zeit als Gastgeber, sondern auch oft den Überblick und damit die Chance auf Renditeoptimierung.
Sie wünschen sich:
Wir bieten wir Ihnen praxisgerechte Lösungen für Ihren Gastronomiebetrieb. Die gesamte Verwaltung bis hin zur Steuererklärung muss heute kein Buch mit sieben Siegeln sein. Wir liefern Ihnen transparente Auswertungen bis ins Detail und Sie sparen dabei Zeit und vor allem Kosten. Als Steuerberater mit einer breiten Spezialerfahrung rund um die Gastronomie helfen wir Ihnen, Ihre persönlichen Ziele im Auge zu behalten.
Am Anfang steht eine tolle gastronomische Idee! Dann prüfen wir gerne mit Ihnen, ob Ihre Ziele wirtschaftlich tragbar sind, Ihr Pachtvertrag steuerlich ausgewogen ist und wie Sie am besten starten. Durch eine gründliche Beratung gewinnen Sie den klaren Blick für das Machbare und einen sicheren Rückhalt besonders für die erste Zeit. Wir erarbeiten mit Ihnen ein tragfähiges Konzept und berücksichtigen dabei gleich die geplante Entwicklung von Umsatz, Kosten und Gewinn auch über einen langfristigen Zeitraum.
Sie wissen, dass Banken als Partner des Gastgewerbes oft mehr als skeptisch sind. Wichtig ist deshalb bei der Kapitalbedarfsermittlung, gerade bei Gründung oder Erweiterung-Investition, keine Positionen zu vergessen. Nachfinanzierungen werden teuer oder sind vielleicht nicht möglich.
Ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg bei der Gründung und Führung eines gastronomischen Betriebes ist die richtige Finanzierung. Insbesondere bei dünner Eigenkapitaldecke und entsprechendem Fremdfinanzierungsbedarf empfehlen wir Ihnen eine vorausschauende Planung. Dabei sind eine Vielzahl von Chancen und Risiken zu untersuchen. So sind z.B. mit der Pacht einer Gaststätte in der Regel mehrere Verträge verbunden.
Dabei kommen unterschiedliche Vertragspartner - u.a. Brauerei, Hausbesitzer, Automatenaufsteller - ins Spiel. Aus allen Verträgen ergeben sich wirtschaftliche, ertragssteuerliche und einkommensteuerrechtliche Folgen. Sowohl für den kreditgebenden Lieferanten, als auch für den Gastwirt sollten die wirtschaftlichen Eckdaten, die sich aus der Planung für die Kreditvergabe ergeben, im absoluten Vordergrund stehen.
Aus unserer jahrelangen praktischen Erfahrung bieten wir Ihnen gelungene Beispiele für erfolgreiche Verträge unter Berücksichtigung aller steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte. Dabei wird die individuelle Startsituation genauso betrachtet, wie die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Für den juristischen Teil der Verträge arbeiten wir mit unseren kooperierenden Fachanwälten zusammen, die ebenso intensive Branchenerfahrung haben.
Von Ihrer kompletten Buchhaltung, von Personalabrechnungen, allen laufenden Ergebnisberichten und bei der Erklärung und Anmeldung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge etc. können wir Sie komplett entlasten. Wenn Sie lieber selbst buchen, unterstützen wir Sie beim Aufbau und der Prüfung Ihres Rechnungswesens und der Auswahl von geeigneten Abrechnungs- und Kassensystemen.
Ein Budget ist ein unverzichtbarer Bestandteil Ihres Unternehmens. Die Hausbank (Rating) fordert es ein und die eigene Betriebssteuerung macht es notwendig. Mit unseren Auswertungen, die wir Ihnen verständlich erklären, haben Sie den Überblick über:
Daran führt kein Weg vorbei. Nur wenn Sie ihren laufenden Verpflichtungen termingerecht nachkommen, sind Sie liquide, also zahlungsfähig. Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung berechnen wir zeitnah Ihren Liquiditätsstatus.
Man sollte glauben, wer seine Geschäfte ordentlich führt und korrekt verbucht, hat von der Betriebsprüfung wenig zu befürchten. Tatsache ist aber, dass Betriebsprüfer in der Praxis schnell die gesamte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Die Gastronomie gilt für die Finanzverwaltung als Risikobranche. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Dabei können auch steuerehrliche Unternehmer in die Bredouille geraten, wenn ihre Zahlen von der statistischen Norm abweichen.
Gesucht und überprüft werden insbesondere:
Von besonderer Bedeutung ist für jede Verprobung die Überprüfung, inwieweit die Verhältnisse des zu verprobenden Betriebs von denen des Normalbetriebs, wie ihn der Richtsatz der Prüfer beschreibt, abweichen. Wenn dies aber so sein sollte, kümmern wir uns um die Argumentation, denn Ihr Betrieb ist ein Unikat. Bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem Risiko für Sie wird, besonders aber dann, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", bieten wir Ihnen unsere sofortige Beratung und Unterstützung an.
Für den Getränkefachgroßhandel und weitere Lieferanten, die Ihren Gastronomiekunden Kreditmittel zur Verfügung stellen, bieten wir einen Sonderservice. Entweder prüfen wir die von den Gastronomen oder deren Steuerberatern bzw. Buchhaltern erstellten Unterlagen oder schulen die Mitarbeiter zum kritischen Lesen und Erkennen von Ungereimtheiten. Unsere Leistungen: